Bäcker-Innung Hannover
Die Bäcker-Innung Hannover ist eine von 315 Innungen des Bäckerhandwerks in Deutschland. Die Innung hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, Sie vertritt die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder ist Netzwerk und Ideenpool. Ein Schwerpunkt dieser Arbeit liegt in dem Bereich Aus- und Fortbildung. In dem Bereich der Ausbildung übernimmt sie auch hoheitliche Aufgaben, wie beispielsweise die Abnahme von Zwischen- und Gesellenprüfungen.
In unseren Mitgliedsbetrieben wird noch ganz oder weit überwiegend selbst produziert, während in einem Backshop nur Teiglinge aufgebacken werden, die per Tiefkühllaster angekarrt werden ist in unseren Mitgliedsbetrieben ein Bäckermeister mit Kompetenz und Meisterbrief Ihr Ansprechpartner. Er bürgt mit seinem Namen und seiner Ausbildung für die Qualität der Backwaren.
Als qualitätsbewusster Verbraucher kaufen Sie Ihre Brötchen ruhig da, wo Sie die Qualität des Bäckerhandwerks genießen und Ihre Kinder einen Ausbildungsplatz finden können.
Wir bekommen es gebacken! Gütesiegel, Werbegemeinschaft und Problemlöser.
BÄCKER-INNUNG HANNOVER
Pressemitteilung Nr. 009/2012 vom 29. Februar 2012
Neue Homepage, neue Nachwuchs-Frühstückskampagne: das Deutsche Bäckerhandwerk startet mit zwei medialen Paukenschlägen in den März
Erhöhte Nutzerfreundlichkeit, zeitgemäße Optik im aktuellen Corporate Design, bessere Lesbarkeit und erweiterte Inhalte insbesondere für Innungsbäcker – das erwartet die Besucher der neuen Homepage des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. http://www.baeckerhandwerk.de ab sofort. Die neue Seite bietet außerdem neue Services und Hintergrundinformationen für Verbraucher und einen umfangreichen Pressebereich.
„Unser alter Online-Auftritt war längst in die Jahre gekommen. „Finden statt Suchen“ könnte man das Motto unserer neuen Seite beschreiben. Das gilt übrigens auch für die Vorteile einer Mitgliedschaft in der Bäckerinnung. Obwohl wir zu den Handwerken mit sehr hohem Organisationsgrad gehören, gibt es noch Bäcker, die wir gerne in unseren Reihen begrüßen möchten. Schlagkräftige Argumente finden sie ab sofort auf unserer neuen Internetpräsenz“, verspricht Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.
Pressemitteilung Nr. 011/2012 vom 12. März 2012
Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation vom Bundesrat in unveränderter Form gebilligt
Am 10. Februar 2012 stimmte der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation zu. Die neu beschlossenen Regelungen zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) treten sechs Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, voraussichtlich am 1. September dieses Jahres. Das Gesetz sieht vor, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen öffentlich bekannt zu machen. Bei Überschreitungen von Grenzwerten oder Höchstmengen unerwünschter Stoffe werden Betriebe künftig an den virtuellen Pranger gestellt – selbst wenn keine gesundheitlichen Risiken bestehen.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. lehnt eine solche Vorgehensweise grundsätzlich ab. Immerhin konnte man gemeinsam mit anderen Verbänden und Vertretern auf Landesebene verhindern, dass das Gesetz zusätzlich verschärft wird: Ein Antrag des Bundesratsausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz oder die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen blieben unberücksichtigt. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses lehnte der Bundesrat ab und billigte den vom Bundestag im September 2011 beschlossenen Entwurf.
